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Da es sich gezeigt hat, dass der fachlich korrekten Ausführung der Maßnahmen erhebliche Bedeutung zukommt und vieles noch falsch gemacht wird, hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) das Sonderförderungsprogramm 431 zur Baubegleitung aufgelegt. Maßnahmen sollen von einem Sachverständigen begleitet werden. Als Förderungsvoraussetzung ist ein Mindestumfang vorgegeben.
Die Förderung beträgt 50% des Honorars des begleitenden Sachverständigen bis zu einem maximalen Zuschuss von 2.000 € (= 4.000 € Honorar). Es können auch mehrere Sachverständige eingeschaltet werden. Die Rechnungen müssen mit dem Online-Antrag einfach bei der KfW eingereicht werden. Auch die Begleitung von Einzelmaßnahmen ist möglich.
Weitere Informationen zu diesem Programm finden Sie unter www.kfw.de/sonderfoerderung-zuschuss .
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